Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der UR-Rose GmbH

  1. Allgemeines Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der UR-Rose GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der UR-Rose GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Angaben und Abbildungen in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich, weshalb hieraus keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Änderungen in Technik, Form, Farbe und Ausstattung sind stets vorbehalten und bedürfen keiner vorherigen Bekanntgabe.

2. Angebote Die Angebote der UR-Rose GmbH sind freibleibend und 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die UR-Rose GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Diese Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.

3. Preise Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die bei Bestellung gültigen Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager teilmontiert und platzsparend in Transportverpackung.

4. Versand 4.1 Verpackungs- und Versandkosten werden zuzüglich berechnet und dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt die UR - Rose GmbH Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und günstigste Möglichkeit gewählt wird. 4.2 Sonderwünsche des Kunden (wie z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt. 4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen über. Dies gilt auch dann, wenn die UR-Rose GmbH die Kosten des Transports übernimmt.

5. Lieferung 5.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von der UR-Rose GmbH nicht eingehalten sein, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie sonstiger Verpflichtungen durch den Kunden voraus. 5.2 Die UR-Rose GmbH strebt eine Gesamtlieferung an. Sollte eine solche nicht möglich sein, sind Teillieferungen zulässig, soweit sie dem Kunden nicht unzumutbar sind. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung. 5.3 Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von durch die UR-Rose GmbH nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei der UR-Rose GmbH oder der Zulieferanten nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. . 5.4 Sollte unverschuldet ein Produkt aufgrund höherer Gewalt oder wegen Produktionsschwierigkeiten nicht lieferbar sein oder geht die angebotene Ware vor Übergabe an den Kunden unter und kann sie nicht unter zumutbaren Bedingungen der UR-Rose GmbH beschafft werden, so wird die UR - Rose GmbH von der Lieferpflicht befreit. Der Kunde wird hierüber umgehend informiert, Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.

6. Beanstandungen und Mängelrügen 6.1 Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind der UR-Rose GmbH unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Kunden nach den Ziffern 7 und 8. 6.2.Rücksendungen dürfen erst nach schriftlicher Freigabe durch die UR-Rose GmbH frei vorgenommen werden.

7. Gewährleistungen 7.1 Die UR-Rose GmbH leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit bei Gefahrübergang entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführungen, die weder die Funktionstüchtigkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck beeinträchtigen noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar. 7.2 Für Mängel, die von einem Kunden, welcher nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, geltend gemacht werden, ist die UR-Rose GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der UR-Rose GmbH eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Das Recht der UR-Rose GmbH die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten ganz zu verweigern (§439 Abs.3 S.1 BGB) bleibt unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, der UR-Rose GmbH in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von der UR-Rose GmbH verweigert oder von der UR-Rose GmbH schuldhaft verzögert wird. 7.3 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 12. 7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. 7.5 Der Rückgriff des Kunden (§478, 479 BGB) richtet sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen. 7.6 Lieferungen an gewerbliche Kunden, die diese Maschinen zum Zwecke des Wiederverkaufs erwerben, erfolgen immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

8. Garantie des Herstellers 8.1 Die Garantiedauer für alle Produkte beträgt entsprechend der Vorschrift und den Bedingungen des Herstellers ein Jahr nach Übergabe an den Endkunden. Der Garantieanspruch besteht gegenüber dem Hersteller und kann erst nach dessen Anerkennung durch die UR-Rose GmbH erstattet werden. Alle Garantiearbeiten sind immer von dem Fachhändler auszuführen, der die Maschine letztendlich an den Endkunde verkauft hat. Wird der Liefergegenstand vor Wiederverkauf eingesetzt, beginnt die Garantiefrist mit dem Ersteinsatz. 8.2 Garantiearbeiten dürfen erst nach Einsendung der vollständigen Schadensmeldung und schriftlicher Freigabe durch den Kundendienst der UR-Rose GmbH ausgeführt werden. Die Garantiearbeiten müssen spätestens 4 Wochen nach Ausführung schriftlich und bildlich dokumentiert, ausgetauschte Garantieteile frei zur Begutachtung an die UR-Rose GmbH zurückgesendet sein. Die Hersteller entschädigen Garantiearbeiten durchschnittlich mit 35,-/Ah zzgl. MwSt. nach ihrem Ermessen. Transportkosten, Fahrkosten, Fahrzeiten,Öle und sonstige Nebenkosten werden nicht erstattet. Ersatzteillieferungen auch für beantragte Garantiearbeiten werden prinzipiell zunächst berechnet, nach Anerkennung des Garantienaspruches durch den Hersteller sofort gutgeschrieben. Garantieanträge können erst nach vollständigem Eingang aller Dokumente und der ausgetauschten Altteile bearbeitet und dem Hersteller zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Hersteller übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, wie zum Beispiel Schäden an Gegenständen, Personen, Ausfallzeiten, Ersatzmaschinen und ähnlichem, aufgrund eines Garantiefalls. 8.3 Die Maschinen sind vor Auslieferung durch den Fachhändler komplett zu montieren, zu überprüfen und einzustellen. Dem Endkunde ist die Maschine im einsatzfertigen Zustand mit ausführlicher Einweisung und Einsatzprobe zu übergeben. Die Bedienungsanleitung ist dem Endkunde vom Fachhändler zu übergeben und zu erklären. Der ordnungsgemäße und vollständige Erhalt der Lieferung ist vom Endkunde auf dem Lieferschein oder Rechnungsduplikat schriftlich zu bestätigen. Eine Kopie dieser Übernahmebestätigung ist spätestens 10 Tage nach Übergabe an den Kunde per Fax an 05528/2068534 oder per E-Mail an info@spezialtraktoren.de zu senden. Garantieanträge können ohne fristgerechte Einreichung dieses Nachweises der ordnunggemäßen Übergabe an den Endkunde und Übernahme durch den Endkunde abgelehnt werden.

9. Verpackungsverordnung Die UR-Rose GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen und verwendet ausschließlich registrierte Verkaufsverpackungen.

10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Die von der UR-Rose GmbH gelieferte Ware bleibt im Eigentum der UR-Rose GmbH bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. 10.2 Der Kunde darf die Ware, an der die UR-Rose GmbH sich das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen oder Vorbehaltsware sind der UR-Rose GmbH unverzüglich unter Beifügung einer Kopie des Pfändungsprotokolles zu melden. 10.3 Für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde lediglich Besitzer der Ware. Er ist deshalb für die ordnungsgemäße Unterbringung und Versicherung der Ware verpflichtet. Für Beschädigungen und Verluste durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser, Sturm, Witterung und ähnlichem haftet der Kunde. 10.4 Gerät der Kunde in Verzug, können wir die Rückgabe der Ware verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gelten dann automatisch an die UR-Rose GmbH abgetreten. Die aus den Forderungen eingehenden Erlöse sind nach Eingang unverzüglich an die UR-Rose GmbH abzuführen. Auf Verlangen sind die Namen der Drittschuldner und die Höhe der Forderungsbeträge mitzuteilen.

11. Zahlungsbedingungen 11.1 Alle Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu leisten. Abweichend hiervon gilt § 11.6. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. 11.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen mindestens in Höhe der bankmäßigen Sollzinsen zu berechnen. 11.3 Tritt nach Auftragserteilung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird der UR - Rose GmbH eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Auftragserteilung bekannt, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu fordern. 11.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. 11.5 Zahlungen dürfen nur an die UR-Rose GmbH selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen erfolgen. 11.6 Bei Reparaturrechnungen und Bestellungen unter 30,00 € wird kein Rabatt gewährt. Reparaturrechnungen sind immer sofort netto zur Zahlung fällig.

12. Schadenersatzansprüche 7.3. Mit Ausnahme von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die UR-Rose GmbH bei vertraglichen sowie außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten, durch welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Ausgenommen hiervon sind bereits vorvertraglich entstandene Ansprüche. In der Höhe ist die Haftung begrenzt auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Duderstadt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand 01.01.2020